Förderung der Lehrausbildung
Wenn Sie eine Lehre absolvieren wollen und ein Ausbildungsunternehmen oder eine Ausbildungsorganisation finden, dann zahlen wir eine Förderung – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie sind
- ein Mädchen oder eine Frau und wollen eine Lehre in Berufen mit geringem Frauenanteil absolvieren oder
- Sie sind am Arbeitsmarkt benachteiligt oder
- Sie wollen die Ausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation absolvieren oder
- Sie sind älter als 18 Jahre und verbessern durch die Lehrausbildung Ihre Berufschancen oder
- Sie sind älter als 18 Jahre und haben die Schule abgebrochen.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen für die Förderung können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihr AMS.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation.
Ausgenommen von der Förderung sind
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Wie hoch ist die Förderung?
Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält pauschal einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte und Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen/Hilfsarbeiter_innenlohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat
Wie lange zahlen wir die Förderung?
- Grundsätzlich max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?
- Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Förderung sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über Details.
Regionale Förderung
Wenn Sie in eine bestimmte Zielgruppe fallen und ein Unternehmen oder eine Ausbildungseinrichtung Sie ausbildet, dann fördern wir Ihre Ausbildung gerne.
Welche Zielgruppen unterstützen wir?
- Mädchen, die einen Beruf mit geringem Frauenanteil erlernen wollen
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsene, die durch die Lehrausbildung einen Arbeitsplatz finden können
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.
Wie hoch ist die Förderung im Burgenland ?
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
- in welchem Lehrjahr Sie sind und
- zu welcher Zielgruppe Sie gehören.
Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält monatlich einen Pauschalbetrag.
Förderung im 1. Lehrjahr:
Wenn Sie als Mädchen oder Frau einen Lehrberuf mit geringem Frauenanteil lernen wollen, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 450 Euro pro Monat.
Wenn Sie am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 450 Euro pro Monat.
Wenn Sie Lehrling mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sind, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 450 Euro pro Monat.
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhalten, zahlen wir
- Unternehmen: 900 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 900 Euro pro Monat.
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, eine weiterführende Schule oder Ausbildung abgeschlossen haben und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhalten, zahlen wir
- Unternehmen: 650 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 750 Euro pro Monat.
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind und eine normale Lehrlingsentschädigung erhalten und • entweder Mädchen bzw. Frau sind • oder am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (inkl. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher) • oder an einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation teilnehmen, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 450 Euro pro Monat.
Wenn Sie bei der Lehrstellensuche begünstigt sind, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtung: 400 Euro pro Monat
Förderung im 2. Lehrjahr:
Wenn Sie als Mädchen oder Frau einen Lehrberuf mit geringem Frauenanteil lernen wollen, zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 150 Euro pro Monat.
Wenn Sie bei der Lehrstellensuche benachteiligt sind, zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 150 Euro pro Monat.
Wenn Sie Lehrling mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sind, zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 150 Euro pro Monat.
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhalten, zahlen wir
- Unternehmen: 900 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 900 Euro pro Monat.
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, eine weiterführende Schule oder Ausbildung abgeschlossen haben und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhalten:
- Unternehmen: 650 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtung: 750 Euro pro Monat
Wenn Sie älter als 18 Jahre sind und eine normale Lehrlingsentschädigung erhalten und • entweder Mädchen bzw. Frauen sind • oder am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (inkl. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher) • oder an einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation teilnehmen, zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 150 Euro pro Monat.
Wenn Sie begünstigt bei der Lehrstellensuche sind, zahlen wir
- Unternehmen: 200 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtung: 200 Euro pro Monat.
Förderung im 3. und 4. Lehrjahr:
Wir fördern Sie nur, wenn Sie
- außerhalb der gesetzlichen Probezeit Ihre Lehrstelle verloren haben, oder
- Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
In diesen Fällen erhält das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung, das Ihnen die Fortsetzung der Lehrausbildung ermöglicht, 200 Euro monatlich – allerdings höchstens für 1 Jahr oder bis zum Ende Ihrer Lehrausbildung.
Bei über 18-jährigen mit höherer Lehrlingsentschädigung/HilfsarbeiterInnenlohn wird die Beihilfe unabhängig davon, wie viele Monate der Lehrzeit angerechnet werden, 36 Monate - in gleicher Höhe - gewährt, maximal bis zum Ende der Lehrzeit.
Wer kann diese Förderung erhalten?
Alle Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer integrativen Berufsausbildung ausbilden dürfen.
Ausgenommen von dieser Förderung sind
- Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Wo und wie muss die Förderung beantragt werden?
Das Unternehmen oder die Ausbildungsreinrichtung muss mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle ein Beratungsgespräch führen – und zwar bevor Sie mit Ihrer Lehre beginnen. Wo erfahren Sie mehr darüber? Bei Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater: Wir informieren Sie gerne!
Stand: Jänner 2018
Stand im Bundesland: 18. September 2018
Förderung der Lehrausbildung
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will und uns – und zwar bevor Sie mit der Lehre oder der Ausbildung beginnen.
- Sie sind ein Mädchen oder eine Frau und wollen eine Lehre in Berufen mit geringem Frauenanteil absolvieren oder
- Sie sind am Arbeitsmarkt benachteiligt oder
- Sie wollen die Ausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation absolvieren oder
- Sie sind älter als 18 Jahre und verbessern durch die Lehrausbildung Ihre Berufschancen (Beseitigung von Qualifikationsmängeln) oder
- Sie sind älter als 18 Jahre und haben die Schule abgebrochen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation.
Ausgenommen von der Förderung sind
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Wie hoch ist die Förderung in NÖ?
Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält pauschal einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil (altersunabhängig):
- 350,- Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Benachteiligte Lehrstellensuchende (altersunabhängig) und Schulabbrecher_innen (über 18 Jahre) mit „regulärem“ Lehrlingseinkommen (über 18 Jahre):
- 200,- Euro pro Monat
Zielgruppe 3: Erwachsene (über 18 Jahre) mit höherem Lehrlingseinkommen/Hilfsarbeitslohn (Beseitigung von Qualifikationsmängeln):
- Frauen: 600,- Euro pro Monat
- Männer: 450,- Euro pro Monat
Zielgruppe 4: Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation (altersunabhängig):
- 400,- Euro pro Monat
Wie lange zahlen wir die Förderung?
- Grundsätzlich max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragt werden?
Das Unternehmen, bei dem Sie Ihre Lehre oder Ausbildung beginnen, muss vor Lehr-/Ausbildungs-beginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen!
Bei Fragen zum eAMS-Konto steht dem Lehr-/Ausbildungsbetrieb der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen für die Förderungen sind regional unterschiedlich.
Stand im Bundesland: 07. November 2023
Regionale Förderungen der Lehrausbildung in Oberösterreich
Das Unternehmen erhält einen monatlichen Pauschalbetrag – als Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung. Die exakte Höhe der Förderung hängt davon ab, zu welcher Zielgruppe Sie gehören.
Zielgruppe 1:
Für Personen unter 18 Jahre oder über 18-Jährige, deren Lehrlingsentschädigung unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn / Mindestgehalt für Hilfskräfte im Beruf liegt, erhält das Unternehmen folgende Zuschüsse:
Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
Monatlich 300,- Euro
maximale Förderdauer: 24 Monate
Benachteiligte Lehrstellensuchende (lt. AMS-Definition)
Monatlich 300,- Euro
maximale Förderdauer: 24 Monate
Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
Monatlich 300,- Euro
maximale Förderdauer: 36 Monate
Zielgruppe 2:
Für Personen über 18 Jahre, die eine Lehrlingsentschädigung mindestens in Höhe des kollektivvertraglichen Mindestlohns / Mindestgehalts für Hilfskräfte im Beruf erhalten, erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
im 1. Förderjahr
Monatlich 700,- Euro
im 2. Förderjahr
Monatlich 700,- Euro
im 3. Förderjahr
Monatlich 500,- Euro
Das Unternehmen muss in jedem Fall für jedes Lehr- oder Ausbildungsjahr ein eigenes Begeheren, rechtzeitig vor Beginn des neuen Lehr- oder Ausbildungsjahres, stellen. - Bei Personen mit AHS-Matura werden max. 24 Monate gefördert.
1. Förderzeitraum monatlich 500,- Euro
2. Förderzeitraum monatlich 400,- Euro
3. Förderzeitraum monatlich 300,- Euro
(ein Förderzeitraum = max. 8 Monate).
Für nähere Details und Fragen zu Beihilfenhöhen, Voraussetzungen und Definitionen, wenden Sie sich an Ihre AMS Geschäftsstelle.
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will und uns gebunden - und zwar bevor Sie mit der Lehre oder der Ausbildung beginnen. Und Sie müssen beim AMS OÖ vor Lehr-/ Ausbildungsbeginn vorgemerkt sein.
Stand im Bundesland: 26. Februar 2024
Förderung der Lehrausbildung
Welche Zielgruppen unterstützen wir?
- Mädchen, die einen Beruf mit geringem Frauenanteil erlernen wollen
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsene, die durch die Lehrausbildung einen Arbeitsplatz finden können
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.
Wer kann diese Förderung erhalten?
Alle Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer integrativen Berufsausbildung ausbilden dürfen.
Ausgenommen von dieser Förderung sind
- Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Wie hoch ist die Förderung in Salzburg?
Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält monatlich einen Pauschalbetrag. Die exakte Höhe der Förderung hängt davon ab,
- zu welcher Zielgruppe Sie gehören und
- in welcher Region Sie Ihre Ausbildung machen.
Wie lange zahlen wir die Förderung?
Wir bewilligen die Förderung immer für 1 Lehr- oder Ausbildungsjahr. Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen können die Förderung jedoch für bis zu 3 Jahre erhalten.
Wo und wie muss die Förderung beantragt werden?
Das Unternehmen oder die Ausbildungsreinrichtung muss mit der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle ein Beratungsgespräch führen – und zwar bevor Sie mit Ihrer Lehre beginnen.
Wo erfahren Sie mehr darüber?
Bei Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater: Wir informieren Sie gerne!
Stand im Bundesland: 07. Februar 2020
Förderung der Lehrausbildung
Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Was?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
Lehrstellensuchenden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
- Erwachsenen (über 18-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann oder Schulabbrecher/Schulabbrecherinnen.
Wie viel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt.
Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen (siehe unten).
Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
Bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.
Personengruppe
Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
Betrieb EUR 400,-- für ein Jahr/ Ausbildungseinrichtung EUR 400,-- für 1 Jahr
Benachteiligte Lehrstellensuchende
Betrieb EUR 300,-- für ein Jahr / Ausbildungseinrichtung EUR 300,-- für ein Jahr
TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
Betrieb EUR 350,-- max. 4 oder 3 Jahre / Ausbildungseinrichtung EUR 350,-- max. 4 oder 3 Jahre
Über 18-jährige mit Qualifikationsmängeln oder SchulabbrecherInnen Voraussetzung: HilfsarbeiterInnenlohn oder höhere Lehrlingsentschädigung für über 18 Jährige
Betrieb 1. Jahr EUR 700,-- (ab. 01.04.2021: 1. Jahr EUR 900,--), 2. Jahr EUR 500,--
Ausbildungseinrichtung 1. Jahr EUR 700,-- (ab. 01.04.2021: 1. Jahr EUR 900,--) ,2. Jahr EUR 500,--
Über 18- Jährige mit Qualifikationsmängeln oder SchulabbrecherInnen ohne HilfsarbeiterInnenlohn oder ohne KV-Regelung, Fördermöglichkeit nur dann, wenn ein weiterer Fördergrund vorliegt (1 bis 3)
Betrieb EUR 400,-- für 1 Jahr/ Ausbildungseinrichtung EUR 400,-- für ein Jahr
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!
Stand im Bundesland: 29. März 2021
Förderung der Lehrausbildung
Welche Zielgruppen unterstützen wir?
- Mädchen, die einen Beruf mit geringem Frauenanteil erlernen wollen
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsene, die durch die Lehrausbildung einen Arbeitsplatz finden können
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.
Wie hoch ist die Förderung in Tirol?
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
- in welchem Lehrjahr Sie sind und
- zu welcher Zielgruppe Sie gehören.
Bitte wenden Sie sich an Ihre AMS-Beraterin, Ihren AMS-Berater: Wir informieren Sie gerne, was das für Sie persönlich bedeutet. Vielen Dank!
Wer kann diese Förderung erhalten?
Alle Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer integrativen Berufsausbildung ausbilden dürfen.
Ausgenommen von dieser Förderung sind
- Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Wo und wie muss die Förderung beantragt werden?
Das Unternehmen oder die Ausbildungsreinrichtung muss mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle ein Beratungsgespräch führen – und zwar bevor Sie mit Ihrer Lehre beginnen.
Wo erfahren Sie mehr darüber?
- Bei Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater: Wir informieren Sie gerne!
Stand im Bundesland: 16. Juli 2018
Förderung der Lehrausbildung für Beschäftigte über 18 Jahre
Sie sind auf der Suche nach Fachkräften. Dann nutzen Sie das Potenzial an motivierten Menschen in Ihrem Unternehmen. Mit der neuen Lehrstellenförderung für Beschäftigte ab 18 Jahren bietet das AMS Vorarlberg finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Für Frauen: 800 Euro im ersten und zweiten Lehrjahr.
- Für Männer: 800 Euro im ersten Lehrjahr und 400 Euro im zweiten Lehrjahr.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?
Die Förderung muss über das eAMS-Konto für Unternehmen beantragt werden.
Wichtig
Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen. Der/die Beschäftigte muss sich vor der Beantragung der Förderung beim AMS lehrstellensuchend melden, bleibt jedoch weiter in Beschäftigung. Hier geht´s zur Anmeldung
Kontakt
Für weitere Informationen zur Förderung und Unterstützung bei der Ausbildung von Arbeitskräften stehen Ihnen Ihre AMS-Beraterin, Ihr AMS-Berater im Service für Unternehmen zur Verfügung.
Stand im Bundesland: 07. August 2024
Diese Seite wurde aktualisiert am: 09. Januar 2024