Beihilfe zusätzlich zum Bildungsteilzeitgeld
Wenn Sie Bildungsteilzeitgeld erhalten und die Voraussetzungen erfüllen, dann können wir Ihnen Kosten ersetzen, die bei Ihrer Aus- oder Weiterbildung anfallen.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Sie erhalten Bildungsteilzeitgeld.
- Ihre Aus- oder Weiterbildung erhöht Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Ihr Kurs oder Ihre Kurse kosten insgesamt nicht mehr als 3.000 Euro.
- Und Sie verdienen nicht mehr als 2.700 Euro brutto.
Welche Kosten ersetzen wir Ihnen?
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Schulgeld
- Lehrmittel und Selbstbehalt für Schulbücher
- Schulungskleidung, z. B. Schuhe für Bau-Kurse
- Fahrtkosten: täglich, wöchentlich oder monatlich
- Unterkunft und Verpflegung
Wie hoch ist die Beihilfe?
Bis zu 100% aller Kosten, die Sie mit Belegen nachweisen können.
Wie hoch die Beihilfe für Sie konkret ist, erfahren Sie von Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater.
Wie lange erhalten Sie die Beihilfe?
- Entweder für die Dauer eines Kurses, z. B. Buchhaltungskurs.
- Oder für ein Kurs-Paket, z. B. Buchhaltungskurs I und II.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie den Kurs beginnen, an uns.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 04. November 2021