Beihilfe für Gebärdensprachdolmetschkosten
Wenn Sie an einem AMS-Kurs oder anderen arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahmen teilnehmen und eine Gebärdensprachdolmetscherin, einen Gebärdensprachdolmetscher brauchen, können Sie von uns eine Beihilfe erhalten.
Wofür erhalten Sie die Beihilfe?
Sie erhalten diese Beihilfe, wenn Sie an Kursen teilnehmen, die vom AMS gefördert werden und Ihre Vermittlungschancen erhöhen, und dafür Gebärdensprachdolmetschleistungen brauchen.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten die Beihilfe nur für Zeiten, in denen Gebärdensprachdolmetschleistungen wirklich notwendig sind – also nicht, wenn der Unterricht nur anhand schriftlicher Unterlagen erfolgt.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Sie erhalten maximal 39,66 Euro inklusive Umsatzsteuer je halbe Stunde.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit dem Kurs beginnen, an uns.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020