Solidaritätsprämien-Modell

Wenn eine Ihrer Arbeitskräfte die Normalarbeitszeit reduzieren will und Sie dafür eine neue Arbeitskraft einstellen, erhalten Sie von uns eine Förderung – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen.


  • Art der Unterstützung Förderung
  • Betriebliche Situation Neueinstellung
  • Verfügbar Österreichweit

Welche Unternehmen haben grundsätzlich Anspruch auf die Solidaritätsprämie?

Alle jene Unternehmen, die mit ihren Arbeitskräften

  • einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben und in den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (§1 AVRAG) fallen oder
  • einen öffentlich-rechtlichen Vertrag haben – vorausgesetzt, es wird eine dem AVRAG entsprechende bundes- oder landesgesetzliche Regelung für die Reduktion der Normalarbeitszeit geschaffen.

Ausgenommen von der Förderung sind

  • das AMS,
  • politische Parteien und
  • radikale Vereine. 
     

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden grundsätzlich Arbeitskräfte, die ihre Normalarbeitszeit bis zu 50 % reduzieren. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Reduktion ist im Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einer entsprechenden bundes- oder landesgesetzlichen Regelung festgelegt.
  • Reduktion und neuer Bruttolohn inkl. Lohnausgleich werden in einem Vertrag zwischen Arbeitskraft und Unternehmen festgelegt.
  • Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit.
  • Sie legen der Berechnung einer Abfertigung die Arbeitszeit vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zugrunde – und zwar auch, wenn die Normalarbeitszeit für 2 Jahre oder länger herabgesetzt wurde.
  • Sie beantragen die Solidaritätsprämie bevor die Ersatz-Arbeitskraft zu arbeiten beginnt.
  • Die Ersatz-Arbeitskraft war vor der Einstellung arbeitslos gemeldet oder wurde von Ihnen aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung in ein betriebliches Lehrverhältnis übernommen.
  • Die Arbeitszeit der Ersatz-Arbeitskraft entspricht der Reduktion und das Beschäftigungsverhältnis liegt über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Die Ersatz-Arbeitskraft war in den letzten 2 Jahren nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt.
     

Wie hoch ist die Solidaritätsprämie?

  • Höchstens 50 % des Lohns, der durch die Arbeitszeit-Reduktion wegfällt.
  • Und: Wir ersetzen Ihnen den zusätzlichen Aufwand für die Sozialversicherungsbeiträge.
     

Wie lange erhalten Sie die Solidaritätsprämie?

  • Grundsätzlich für die Dauer des vereinbarten Solidaritätsprämien-Modells – höchstens aber 2 Jahre.
  • Sie erhalten die Prämie für 3 Jahre, wenn Sie eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die langzeitarbeitslos oder älter als 45 Jahre oder behindert ist.

Wo beantragen Sie die Solidaritätsprämie?

Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle des Bundeslandes, in dem sich der Sitz der Personaldisposition für die geförderte Arbeitskraft befindet.


Bitte beachten Sie dabei:

  • Wir haben für die Solidaritätsprämie jährlich ein begrenztes Budget. Sobald dieses Budget erschöpft ist, können wir keine weiteren Modelle genehmigen – auch wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. Bitte um Verständnis.
     

Wie beantragen Sie die Förderung?

Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. März 2024