Solidaritätsprämien-Modell
Wenn eine Ihrer Arbeitskräfte die Normalarbeitszeit reduzieren will und Sie dafür eine neue Arbeitskraft einstellen, erhalten Sie von uns eine Förderung – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen.
Welche Unternehmen haben grundsätzlich Anspruch auf die Solidaritätsprämie?
Alle jene Unternehmen, die mit ihren Arbeitskräften
- einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben und in den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (§1 AVRAG) fallen oder
- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag haben – vorausgesetzt, es wird eine dem AVRAG entsprechende bundes- oder landesgesetzliche Regelung für die Reduktion der Normalarbeitszeit geschaffen.
Ausgenommen von der Förderung sind
- das AMS,
- politische Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden grundsätzlich Arbeitskräfte, die ihre Normalarbeitszeit bis zu 50 % reduzieren. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Reduktion ist im Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einer entsprechenden bundes- oder landesgesetzlichen Regelung festgelegt.
- Reduktion und neuer Bruttolohn inkl. Lohnausgleich werden in einem Vertrag zwischen Arbeitskraft und Unternehmen festgelegt.
- Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit.
- Sie legen der Berechnung einer Abfertigung die Arbeitszeit vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zugrunde – und zwar auch, wenn die Normalarbeitszeit für 2 Jahre oder länger herabgesetzt wurde.
- Sie beantragen die Solidaritätsprämie bevor die Ersatz-Arbeitskraft zu arbeiten beginnt.
- Die Ersatz-Arbeitskraft war vor der Einstellung arbeitslos gemeldet oder wurde von Ihnen aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung in ein betriebliches Lehrverhältnis übernommen.
- Die Arbeitszeit der Ersatz-Arbeitskraft entspricht der Reduktion und das Beschäftigungsverhältnis liegt über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Die Ersatz-Arbeitskraft war in den letzten 2 Jahren nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt.
Wie hoch ist die Solidaritätsprämie?
- Höchstens 50 % des Lohns, der durch die Arbeitszeit-Reduktion wegfällt.
- Und: Wir ersetzen Ihnen den zusätzlichen Aufwand für die Sozialversicherungsbeiträge.
Wie lange erhalten Sie die Solidaritätsprämie?
- Grundsätzlich für die Dauer des vereinbarten Solidaritätsprämien-Modells – höchstens aber 2 Jahre.
- Sie erhalten die Prämie für 3 Jahre, wenn Sie eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die langzeitarbeitslos oder älter als 45 Jahre oder behindert ist.
Wo beantragen Sie die Solidaritätsprämie?
Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle des Bundeslandes, in dem sich der Sitz der Personaldisposition für die geförderte Arbeitskraft befindet.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wir haben für die Solidaritätsprämie jährlich ein begrenztes Budget. Sobald dieses Budget erschöpft ist, können wir keine weiteren Modelle genehmigen – auch wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. Bitte um Verständnis.
Wie beantragen Sie die Förderung?
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. März 2024