Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe

Hier können Sie Ihre Abrechnung zur Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe für Fälle, die ab dem 1. Oktober 2023 beantragt wurden, erstellen.

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Vorhandene Abrechnungsdaten übernehmen

Wenn Sie im Vormonat bereits eine CSV-Datei erstellt haben oder eine CSV-Datei nur zwischengespeichert haben und jetzt die Bearbeitung fortsetzen wollen, können Sie hier diese Daten übernehmen. Wenn Sie die erste Abrechnung für Ihre Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe erstellen wollen, setzen Sie bitte bei „Daten zu Ihrer Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe“ fort.

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Daten zu Ihrer Kurzarbeitsbeihilfe

Personen erfassen

Erfassen Sie hier alle Arbeitnehmer_innen, für die Sie eine Abrechnung Ihrer Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe erstellen wollen. Erfassen Sie hier alle Arbeitnehmer_innen, für die Sie eine Abrechnung Ihrer Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe erstellen wollen.

Es sind alle Arbeitnehmer_innen, für die Sie eine Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe beantragt haben, bereits bei der ersten Abrechnung anzuführen. Sie sind auch dann anzulegen, wenn im ersten Monat kein Arbeitsausfall vorliegt.

Weitere Personen können Sie hinzufügen, wenn für diese ein Änderungsbegehren genehmigt wurde.

Achtung! Haben Sie uns eine monatliche Abrechnung bereits per eAMS-Konto übermittelt, können nachträglich keine weiteren Personen für den übermittelten Abrechnungsmonat anerkannt werden.

Es sind alle Arbeitnehmer_innen, für die Sie eine Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe beantragt haben, bereits bei der ersten Abrechnung anzuführen. Sie sind auch dann anzulegen, wenn im ersten Monat kein Arbeitsausfall vorliegt.

Weitere Personen können Sie hinzufügen, wenn für diese ein Änderungsbegehren genehmigt wurde.

Achtung! Haben Sie uns eine monatliche Abrechnung bereits per eAMS-Konto übermittelt, können nachträglich keine weiteren Personen für den übermittelten Abrechnungsmonat anerkannt werden.

Gesamtsumme im Abrechnungszeitraum

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Abrechnungsdatei im CSV-Format erstellen

Die generierte Abrechnungsdatei muss via eAMS-Konto für Unternehmen an das AMS übermittelt werden. Ändern Sie weder den generierten Dateinamen noch nachträglich die Inhalte der CSV-Datei, sonst können wir Ihre Abrechnung nicht weiterverarbeiten.

Sie können diese CSV-Datei im nächsten Monat in dieses Formular importieren, um die Daten wieder zu verwenden.

Speichern Sie die CSV-Datei auf Ihrem Computer ab. Durch Klick auf die Schaltfläche "CSV-Datei speichern" wird die Datei - sofern von Ihnen nicht anders angegeben - in Ihren Ordner "Downloads" gespeichert.

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Hier können Sie für Ihre persönliche Ablage zusätzlich eine PDF-Datei der Abrechnung erstellen:

Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Januar 2024