Förderung der Lehrausbildung
Wenn Sie eine Lehre absolvieren wollen und ein Ausbildungsunternehmen oder eine Ausbildungsorganisation finden, dann zahlen wir eine Förderung – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie sind
- ein Mädchen oder eine Frau und wollen eine Lehre in Berufen mit geringem Frauenanteil absolvieren oder
- Sie sind am Arbeitsmarkt benachteiligt oder
- Sie wollen die Ausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation absolvieren oder
- Sie sind älter als 18 Jahre und verbessern durch die Lehrausbildung Ihre Berufschancen oder
- Sie sind älter als 18 Jahre und haben die Schule abgebrochen.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen für die Förderung können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihr AMS.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation.
Ausgenommen von der Förderung sind
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Wie hoch ist die Förderung?
Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält pauschal einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte und Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen/Hilfsarbeiter_innenlohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat
Wie lange zahlen wir die Förderung?
- Grundsätzlich max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?
- Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Förderung sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über Details.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 09. Januar 2024