Gleichbehandlung bei der Jobsuche
Sie haben Fragen zu Diskriminierung bei der Jobsuche oder zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen? Dann sind Sie hier richtig.
Was sagt das Gesetz?
Die rechtlichen Bestimmungen sind im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
festgelegt (BGBl. I Nr.66/2004 in der geltenden Fassung).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Stellenwerberinnen und Stellenwerber dürfen nicht benachteiligt werden aufgrund
- ihres Geschlechts,
- ihrer ethnischen Zugehörigkeit,
- ihrer Religion oder Weltanschauung
- ihres Alters oder
- ihrer sexuellen Orientierung.
Das Gleichbehandlungsgebot gilt für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse aller Art.
Es umfasst unter anderem:
- die Stellenausschreibung,
- die Begründung von Arbeitsverhältnissen – inkl. Bewerbung und Personalauswahl,
- das Entgelt,
- die betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- den beruflichen Aufstieg und
- die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Für wen gilt das Gleichbehandlungsgebot?
- Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
- für private Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler und
- für das AMS.
Welche Konsequenzen drohen Unternehmen bei Nichtbeachtung?
- Verwaltungsstrafen bis zu 360 Euro bei Verstößen gegen die geschlechtsneutrale und diskriminierungsfreie Stellenausschreibung.
- Schadenersatzanspruch, wenn Bewerberinnen und Bewerber bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses benachteiligt werden.
Typische Beispiele für Diskriminierung bei der Jobsuche/im Job
- Bei einem Bewerbungsgespräch werden Ihnen persönliche Fragen zu Ihrer Familiensituation gestellt: z.B., ob Sie Kinder haben oder planen, welche zu bekommen.
- Bei einem Bewerbungsgespräch wird Ihnen erklärt, dass Sie die Stelle aufgrund ihrer religiösen Bekleidung (z.B. Kopftuch, Kreuzschmuck, Sikh-Kopfbedeckung) nicht bekommen.
- In einem Stellenangebot werden ausschließlich junge MitarbeiterInnen gesucht.
- Weil Sie Teilzeit arbeiten, werden Sie von Ihrem Unternehmen von der Weiterbildung ausgeschlossen.
Was können Sie tun, wenn Sie Betroffene/r von Diskriminierung werden?
- Wenden Sie sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Sie berät österreichweit zu Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie hilft Ihnen auch dabei, ihr Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen – anonym und kostenlos.
Österreichweite Service-Nummer: 0800 20 61 19
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
xrn@bka.gv.at - Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer. Sie bietet rechtliche Beratung zu Diskriminierung am Arbeitsplatz an.
Arbeiterkammer Österreich
- Wenden Sie sich an Ihre AMS-Beraterin/Ihren AMS-Berater, wenn Sie bei Ihrer Arbeitssuche Diskriminierung erfahren.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020