Kollektivvertrag Werbung

Unverzichtbar und essentiell für eine Vielzahl von Mitwirkenden in der Arbeitswelt. Das Ergebnis oft langer Verhandlungsrunden. Eine Vereinbarung, die für Fairness, Transparenz und Klarheit steht. Der Kollektivvertrag. Wir haben hier überblicksmäßig Infos zum Kollektivvertrag an sich zusammengestellt und gewähren Einblick zur aktuell gültigen Fassung der Sparte Werbung und Marktkommunikation.

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Rahmenvereinbarung, deren Inhalt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern regelt. In einem derartigen Schriftstück werden auf Körperschaftsebene (Gewerkschaft einerseits und Wirtschaftskammer andererseits) grundlegende arbeitsrechtliche Bestimmungen festgelegt.Sie regeln jene Sachverhalte, die gesetzlich nicht ausdrücklich oder nur unzureichend geregelt sind. Hervorzuheben ist, dass jene Vereinbarungen, die in einem individuellen Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung getroffen wurden, für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer keine Schlechterstellung zur Folge haben darf.

Tipp

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer speziellen Infoseite zum Kollektivvertrag.

Welche Aspekte werden in einem Kollektivvertrag geregelt?

Es werden, je nach Kollektivvertrag, eine Vielzahl an Sachverhalten behandelt. Hier ein Auszug der bedeutendsten Themen und Schwerpunkte:

  • Arbeitszeitregelungen (Überstunden, Feiertagsstunden, Nachtarbeit, Kurzarbeit, etwaige Zuschläge, etc.)
  • Entlohnung (inklusive Mindestlohn und regelmäßige Lohnerhöhungen)
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsremuneration)
  • Bestimmungen bezüglich Urlaub oder Krankenstand
  • Verhalten bei Kündigung

Welcher Kollektivvertrag ist wann gültig?

Ein Kollektivvertrag ist immer regions- und branchenabhängig

In Österreich existieren eine Vielzahl an unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen für eine noch größere Anzahl an Unternehmen, angefangen von den umfangreichen Sparten Gewerbe und Handwerk, Industrie oder auch Handel, bis hin zu Information und Consulting.  Der Kollektivvertrag für Werbung und Marktkommunikation ist der Sparte Information und Consulting zugehörig. Ferner gibt es teilweise auch bundeslandspezifisch unterschiedliche Vereinbarungen, da sich beispielsweise das Lohnniveau und die Lebensumstände in Vorarlberg von jenen in Wien klar unterscheiden.

Gültigkeit besitzen generell jene Kollektivverträge, die beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hinterlegt und im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht wurden.

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Um herauszufinden, welcher Kollektivvertrag für Sie gültig ist, müssen Sie Antworten auf die folgenden Fragen finden: In welcher Branche bin ich tätig beziehungsweise welcher Fachgruppe der Wirtschaftskammer gehört das Unternehmen an, bei dem ich beschäftigt bin? Dabei spielt die Frage nach der konkreten Tätigkeit nur eine untergeordnete Rolle. Ob einfache Hilfskraft, Schreibkraft, Grafikerin bzw. Grafiker, Filialleiterin bzw. Filialleiter, Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt oder Prokuristin bzw. Prokurist – für alle Angestellte eines Unternehmens der Branche Werbung und Marktkommunikation ist deren Kollektivvertrag relevant.

Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation

In der aktuell gültigen Fassung des Kollektivvertrags in der Sparte Werbung und Marktkommunikation wurden mitunter Errungenschaften für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gehaltsanpassungen beziehungsweise -erhöhungen sowie Fortschritte im Bereich der Lehrlingsentschädigung erreicht. 

Hier geht’s zum Kollektivvertrag für Angestellte im Bereich Werbung und Marktkommunikation Wien.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024