Der Job als Friseurin und Friseur
Sie sind modebewusst, kreativ, handwerklich begabt, kommunikationsfreudig und auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Dann sollten Sie den folgenden Artikel genauer unter die Lupe nehmen. Hier erfahren Sie alles rund um das Berufsbild Friseurin bzw. Friseur. Was macht eine Friseurin/ein Friseur genau? Welche Ausbildung müssen Sie absolvieren und wie sind die Jobaussichten? Wir haben die Antworten.
Was macht eine Friseurin/ein Friseur?
Als Friseurin/Friseur üben Sie einen kreativen und handwerklichen Beruf aus. Neben den typischen Aufgaben wie Haare waschen, schneiden, föhnen, färben und teils aufwendige Frisuren kreieren, inkludiert dieses Berufsfeld auch Tätigkeiten in den Bereichen Bartpflege, Kosmetik, Visagistik, sowie Hand- und Nagelpflege.
Neben gut ausgeprägten gestalterischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind insbesondere Freundlichkeit, eigenständiges Arbeiten sowie ein gepflegtes Auftreten maßgebend. Wird ein Friseursalon selbstständig geführt, sind außerdem grundlegende buchhalterische Kenntnisse sowie Organisationstalent von Vorteil.
Welche Aufgaben hat eine Friseurin/ein Friseur im Detail?
Die folgende Aufzählung beinhaltet die wichtigsten Aufgabengebiete und Tätigkeiten einer Friseurin/eines Friseurs:
- Haare pflegen und stylen (waschen, schneiden, föhnen, legen, verlängern, färben, frisieren, etc.)
- Beratung bei der Verwendung von künstlichen Haarteilen wie Perücken oder Toupets
- Bartpflege (rasieren, formen, etc.)
- kosmetische Behandlung der Gesichtshaut
- Wimpern oder Augenbrauen färben
- Hand- und Nagelpflege (inklusive Nageldesign und Nagelmodellage)
- Typ- und Pflegeberatung
- Informationen über aktuelle Trends sammeln
- administrative Aufgaben
Voraussetzung zur Ausbildung als Friseurin/Friseur
Menschen, die eine Lehre als Friseurin/Friseur in Angriff nehmen möchten, sollten gewisse Fähigkeiten und Kompetenzen mitbringen:
- Einfühlungsvermögen
- Freundlichkeit
- Ehrlichkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Modebewussts
- ein sicheres und gepflegtes Auftreten
- gutes Gesichts- und Namensgedächtnis
- Teamfähigkeit
- körperliche Belastbarkeit
- Fingerfertigkeit sowie gute Hand-Augen-Koordination
Neben den bereits erwähnten persönlichen Voraussetzungen ist zumindest ein Hauptschulabschluss sinnvoll, um die Lehre zur Friseurin/zum Friseur beginnen zu können.
Sie interessieren sich für eine Lehre als Friseurin/Friseur, sind sich aber noch nicht sicher, ob dies die richtige Entscheidung ist? Dann besuchen Sie unser AMS-Qualifikationsbarometer.
Hilfreiche Tipps und Informationen finden Sie auch im AMS-Ausbildungskompass.
Ablauf und Inhalt der Lehre
Die Ausbildung zur Friseurin/zum Friseur dauert drei Jahre und besteht aus einem praktischen sowie einem theoretischen Part. Während in der Berufsschule theoretisches Know-How gelehrt wird, kann dieses Wissen dann in einem Unternehmen umgesetzt und geübt werden.
Der theoretische Part besteht aus diversen Schulfächern:
- Essentiell ist selbstverständlich der Werkunterricht, in dem die handwerklichen und gestalterischen Fertigkeiten gelehrt werden.
- Zusätzlich werden den Schülerinnen und Schülern Typberatung, Ästhetik und Gespür für kreative Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt.
- In Chemie und Biologie werden mitunter Informationen über das Mischen und Anwenden von Färbe-, Tönungs- und Dauerwellmitteln weitergegeben.
- Deutschunterricht ist notwendig, um die Kommunikationsfähigkeit gegenüber den Kunden zu verbessern und Beratungsgespräche effizient durchführen zu können.
- Weitere Themenschwerpunkte sind Betriebsorganisation, Kundenmanagement, Sozialkunde oder Ethik.
Im ersten Lehrjahr liegt das Hauptaugenmerk im praxisorientierten Teil noch auf Beobachtung und Lernen durch Zusehen, weshalb das Einstiegsgehalt eher niedrig ist. Nach und nach werden dann einfachere Tätigkeiten, zuerst noch unter Supervision beziehungsweise Anleitung, übernommen. Das eigenständige Arbeiten wird vermehrt, ebenso steigt das Gehalt. Dieses variiert generell sehr stark, abhängig vom Betriebsstandort und der Eigentümerin/dem Eigentümer. Geregelt wird die Lehrlingsentschädigung in einem Ausbildungsvertrag.
Der AMS-Gehaltskompass bietet einen Überblick über die aktuellen Gehälter während der Lehre sowie nach absolvierter Ausbildung.
Anstellung und Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach abgeschlossener Ausbildung können Sie als Friseurin/Friseur von dem Unternehmen, in dem die Ausbildung absolviert wurde, übernommen werden. Weitere Anstellungsmöglichkeiten bieten sich in zahlreichen anderen Friseurbetrieben, Wellnesshotels, im Theater, bei Filmproduktionen oder in Modelagenturen.
Außerdem kann mit erfolgreich absolvierter Ausbildung auch der Weg in die Selbstständigkeit gewagt und ein eigener Salon eröffnet werden. Falls dies gewünscht ist, sind etwaige Zusatzausbildungen sinnvoll, die allerdings teilweise sehr kostenintensiv sind.
Die folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten werden Friseurinnen/Friseuren geboten:
- Friseurmeisterin/Friseurmeister
- Meisterassistentin/Meisterassistent für Kosmetik im Friseurhandwerk
- Kosmetikerin/Kosmetiker
- Visagistin/Visagist
- Makeup-Artist
- Maskenbildnerin/Maskenbildner
- Ausbilderin/Ausbilder
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Sollten Sie Interesse an einer zusätzlichen Ausbildung haben, informieren Sie sich in der AMS-Weiterbildungsdatenbank.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Juli 2024