Bezugsbestätigung und Vormerkbestätigung
Das AMS bietet Ihnen die Möglichkeit Bezugsbestätigungen und Vormerkbestätigungen für die Vorlage bei Behörden, Ämtern und anderen Institutionen anzufordern.
Welche Bestätigungen können Sie anfordern?
- Bezugsbestätigung
- Vormerkbestätigung - alle Vormerkzeiten
(Bestätigung von Zeiten der Arbeitsuche, unabhängig davon, ob Sie gleichzeitig im Bezug einer Leistung oder Beihilfe standen) - Vormerkbestätigung - ohne Bezugszeiten
(Bestätigung nur jener Zeiten der Arbeitsuche ohne gleichzeitigen Geldbezug)
Wie können Sie die Bestätigungen anfordern?
So können Sie die Bestätigungen anfordern:
- online in Ihrem eAMS-Konto oder per E-Mail
- telefonisch bei Ihrem AMS
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Januar 2021